AGB
§ 1 Präambel
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen der Zettel Immobilien GmbH, Geschäftsführer Andreas Zettel, Geschäftssitz: Mariaberger Str. 41, 87439 Kempten – nachfolgend AREA41. – sowie für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Vertragspartner wird im Weiteren als Mitglied bezeichnet.
2. Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Anwendung.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Tarife
1. Gegenstand der Angebote und Leistungen von AREA41 ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in der Mariaberger Str. 41, 87439 Kempten, jeweils ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und WLAN-Zugang. Weiter angeboten werden im Rahmen der zu Ziffer 3. a. – f. bezeichneten gewählten Leistungsmodule:
- Geschirr und Besteck in der Küche (Nutzung von Küchengeräten und Kühlschrank);
- Bereitstellung von Meetingräumen, nach zusätzlicher Buchung
- Bereitstellung von Schließfächern
- Network rund um die Uhr, wenn gewünscht
2. Je nach gewähltem Leistungsmodul ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und auf eine bestimmte Nutzungszeit beschränkt.
3. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
a. Stunden: 29€ zzgl. MwSt. pro Stunde
buchbar für den MEETING ROOM und das ONLINE STUDIO nach Abklärung der Verfügbarkeit. Nicht genutzte Nutzungstage und Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
b. 1 Woche: 98€ zzgl. MwSt. pro Woche
Nutzungsberechtigung für 1 frei wählbare Woche im Monat während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im STUDIO oder der LOBBY inklusive Schreibtischnutzung, Stromanschluss unbegrenzter Internetnutzung
(W-Lan). Nicht genutzte Nutzungstage können nicht auf den nächsten Buchungszeitraum übertragen oder gutgeschrieben werden.
c. 1 Monat: 249€ zzgl. MwSt. pro Monat
Nutzungsberechtigung für 1 frei wählbaren Monat im Jahr (Startdatum frei wählbar) während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im STUDIO oder in der LOBBY inklusive Schreibtischnutzung, Stromanschluss und unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan). Nicht genutzte Nutzungstage können nicht auf den nächsten Buchungszeitraum übertragen oder gutgeschrieben werden.
d. 3 Monate: 665 € zzgl. MwSt. pro 3 Monate
Nutzungsberechtigung für 3 Monate am Stück im Jahr (Startdatum frei wählbar) während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im STUDIO oder in der LOBBY inklusive Schreibtischnutzung, Stromanschluss und unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan). Nicht genutzte Nutzungstage können nicht auf den nächsten Buchungszeitraum übertragen oder gutgeschrieben werden.
e. 6 Monate: 1.259€ zzgl. MwSt. pro 6 Monate
Nutzungsberechtigung für 6 Monate am Stück im Jahr (Startdatum frei wählbar) während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im STUDIO oder in der LOBBY inklusive Schreibtischnutzung, Stromanschluss und unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan). Nicht genutzte Nutzungstage können nicht auf den nächsten Buchungszeitraum übertragen oder gutgeschrieben werden.
f. 1 Jahr: 2.415 € zzgl. MwSt. pro Jahr
Nutzungsberechtigung für 1 Jahr am Stück (Startdatum frei wählbar) während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im STUDIO oder in der LOBBY inklusive Schreibtischnutzung, Stromanschluss unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan). Nicht genutzte Nutzungstage können nicht auf den nächsten Buchungszeitraum übertragen oder gutgeschrieben werden.
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4. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN
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5. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
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6. Alle Extra-Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife. Die Preisliste ist online abrufbar. Die Tarife verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, das sind derzeit 19%.
7. Wir behalten uns eine angemessene Änderungen der Tarife, höchstens jedoch um 10% netto jährlich vor.
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8. Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AREA41 Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt AREA41 zur fristlosen Kündigung.
9. Das Mitglied hat den Arbeitsplatz, die Ausstattung und die angebotene Leistung vor Beginn des Vertragsverhältnisses geprüft und erkennt diese als vertragsgemäß an. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass es sich um einen Großraumarbeitsplatz handelt und die Arbeitsplätze nicht separat abschließbar sind.
10. Für Angebote und Specials ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
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§ 3 Buchung und Vertragsschluss
1. Das Mitglied kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder online direkt über das Anfrageformular vornehmen.
2. Das Mitglied verpflichtet sich, die im Vertragsformular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben.
3. AREA41 meldet sich nach Prüfung der Buchungsangaben regelmäßig innerhalb von maximal drei Tagen. Durch eine schriftliche oder fernschriftliche Buchungsbestätigung von AREA41 kommt der Vertrag entsprechend dem vom Mitglied gewählten Tarif zustande.
4. Eine mündliche oder fernmündliche Buchung ist nicht ausreichend. Sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch AREA41.
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§ 4 Zugangsbedingungen und Verhaltenspflichten des Kunden
1. Der Zugang zum Büro und zu den Arbeitsplätzen und die Nutzung der Dienste wird dem Kunden werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr oder mit eigenem Schlüssel zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche gewährt.
2. Die Coworking Plätze/Räume dürfen nur als Büroplätze /Räume und nicht zu Wohnzwecken oder für privaten Zwecke benutzt werden.
3. Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros oder des Inventars an Dritte ist untersagt. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
4.Schlüssel dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
5. Der Verlust oder Diebstahl des Schlüssels ist unverzüglich zu melden.
6. Für den Verlust des Schlüssels wird ein Schadensersatz in Höhe des Ersatzes der Schließanlage fällig.
7. Der Kunde ist für die von ihm zu in die AREA41 Räume mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.
8.Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
9. Das Rauchen und Dampfen ist in den Coworking Räumen nicht gestattet.
10. Der Kunde darf keine verderbliche, schädliche oder gefährliche Materialen in die AREA41. Räume mitbringen und/oder dort anliefern lassen.
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§ 5 Rücktritt
1. AREA41 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt insbesondere wenn von AREA41 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn die Mitgliedschaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen zustande gekommen ist oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Mitgliedschaft den reibungslosen Geschäftsbetrieb von AREA41 gefährden kann, ohne dass die Gefährdung dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von AREA41 zuzurechnen ist.
2. Aus berechtigtem Rücktritt erwächst dem Mitglied kein Anspruch auf Schadensersatz.
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§ 6 Zahlungsmodalitäten
1. Die gesamte Summe des Tarifs ist im Eintrittsmonat am ersten Tag des Vertragsverhältnisses fällig und zahlbar. Für die Fälligkeit gilt jeweils Zahlungseingang bei AREA41.
2. Die Abrechnung erfolgt per Vorkasse. Es wird für jede Zahlung eine steuerlich absetzbare Rechnung erstellt.
3. Akzeptiert werden neben Barzahlung der bargeldlose Zahlungsverkehr (Überweisung). Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten.
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§ 7 Vertragsbeginn und -ende
Die vereinbarte Leistung steht ab 00.00 Uhr des vereinbarten Vertragsbeginns bis 24:00 Uhr des Vertragsendes zur Verfügung.
2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. AREA41 kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben. Sämtliche, auch selbst beschaffte Schlüssel müssen spätestens zum Vertragsende herausgegeben werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder deren Verlust, für den Verlust von Schlüsseln sowie Schäden verspäteter Herausgabe ist Ersatz in Höhe des Neuwertes zu leisten. Es ist dem Mitglied freigestellt, alternativ auf eigene Kosten binnen Monatsfrist seit Vertragsende gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
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§ 8 Vertragsdurchführung, Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln
1. AREA41 übergibt den Arbeitsplatz und die weiteren gebuchten Leistungen in dem bei Vertragsunterzeichnung bekannten funktionsfähigen Zustand an das Mitglied. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Weitergabe überlassener Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, auf alle übrigen Mitglieder größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Arbeitsplätze sowie Einrichtungen und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Ausnahmen bedürften der schriftlichen Einwilligung, wobei das Mitglied, spätestens bis zur Rückgabe zur fachgerechten Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.
3. Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen, die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann AREA41 nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. Eine Minderung des zu § 2 vereinbarten Entgelts oder Schadensersatzansprüche aus den vorbenannten Gründen sind nicht geschuldet, sofern die Dauer der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig ist.
4. Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die gewählte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.
5. Bei Buchung der Leistungsmodule § 2 Ziffer 3. Buchstabe b. bis f. besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.
6. Druckernutzung (fair use) ist vom Entgelt gemäß § 2 umfasst. Sofern eine Zugangssoftware zu installieren ist, übernimmt AREA41 für deren Funktionsfähigkeit keine Garantie oder Haftung.
7. Für die Zurverfügungstellung der WLAN-Nutzung gespeicherte Nutzungsdaten werden ausschließlich in gesetzlich vorgeschriebener Weise erhoben und nur im Falle gerichtlicher Anordnung weitergegeben und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 14 Tage und längstens 31 Tage) gelöscht.
8. AREA41 ist zur Aufstellung und Aktualisierung einer Benutzungsordnung einseitig berechtigt. Diese ist einzuhalten.
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§ 9 Haftung und Verjährung
1. Das Mitglied hat gegen AREA41 einen Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn eine zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt und darüber hinaus bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässig zurechenbarer Pflichtverletzung durch AREA41 beruhen.
2. Das Mitglied ist für eigenes Tun und Unterlassen im Rahmen der Internetnutzung/WLAN-Nutzung alleinig verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und insbesondere die wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher, datenrechtlicher und sonstigen Rechte einzuhalten. Insbesondere das Kopieren, Verbreiten und/oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. AREA41 übernimmt keine Haftung für Schutzrechte Dritter bei der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Mitglieder. Das Mitglied stellt AREA41 insoweit von Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz etwaig entstehender Schäden zu denen auch Abmahngebühren und Rechtsverfolgungskosten gehören. Eigene Rechtsverfolgungskosten für den Fall ihrer Inanspruchnahme durch Dritten infolge einer vorbenannten Rechtsverletzung hat das Mitglied selbst zu tragen.
3. Störungen oder Mängel unter §2 bezeichneten Leistungen sind unverzüglich zu rügen, so dass umgehend für Abhilfe gesorgt werden kann. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Für eingebrachte Sachen haftet AREA41 nicht. AREA41 gibt auf Nachfrage Informationen zu einer Elektronikversicherung, übernimmt indessen keine Haftung für Qualität einer solchen Versicherung.
5. Alle Ansprüche gegen AREA41 verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
6. Hat ein Dritter für das Mitglied bestellt, haftet er gegebenenfalls neben dem Mitglied für alle vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.
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§ 10 Schlussbestimmungen
1. AREA41. behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zettel Immobilien GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Zettel Immobilien GmbH. Sofern ein Mitglied die Voraussetzung des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Zettel Immobilien GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand der AGB: 05.09.2024
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